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Von Gehorsam ohne Inhalt, verbotenen Bischofsweihen und der Einführung des Modernisteneides

04. Juli 2026

6 - Kirchenkrise

Die Kopie ais dem Pontificale Ausgabe 1845 zeigt eine doppelseite mit der umfangreichen Rubriken  und einer Abbildung zur Verlesung des Mandatum

Verlesung des päpstlichen Mandatums

Die erwartete Flut von Wortmeldungen zu den Bischofsweihen der Piusbruder­schaft und deren prompter Schismati­sierung ist angerollt, und schon jetzt zeichnet sich ab, daß dabei einige Gedanken und Argu­mente zu Tage gefördert worden sind, die uns sehr hilfreich sein werden bei dem Versuch, die aktuelle Kirchenkrise, den gegenwärtigen Not­stand, um mit der Bruderschaft zu sprechen, besser zu verstehen. Überwinden können werden wir ihn aus eigener Kraft wohl nicht. Tatsächlich können wir bis jetzt noch nicht einmal das Wesen dieses Notstandes genau beschreiben und Verstehen. Aber die aktuelle Diskussion um die Bischofsweihen hat genau diese Frage immer wieder berührt, und auf einen der dazu gehörigen Aspekte wollen wir daher etwas ausführlicher eingehen.

Es ist auffällig, daß sich mehrere Wortmeldungen damit beschäftigen, die tatsächlichen oder auch nur angeblichen Formfehler der vom Hause Fernandez in die Welt gesetzten Erklärungen darzulegen und daraus abzuleiten, daß diese ganz oder teilweise ungültig seien. Da wird eingewandt, daß diese oder jene Feststellung von einem anderen Dika­sterium hätte getroffen werden müssen oder pauschale Exkommunikationen nach kano­nischen Recht unzulässig seien – alles richtig, aber doch irgendwie an der Sache vorbei. Der Papst steht, so wie sein Amt gegenwärtig verstanden wird, absolut über dem dem Gesetz und kann solche Formmängel jederzeit durch eine bloße Willenserklärung oder wenn ihm danach ist durch eine rückwirkend geltende Gesetzesänderung heilen. Tat­sächlich können wir sogar davon ausgehen, daß diese Mängel – da Fernandez zweifellos in Absprache und im Auftrag des Papstes vorgegangen ist – gar nicht wirksam ins Feld geführt werden können.

Während der Einwand „unwirksam wegen Formfehler“ von einer Seite kommt, die dem Handeln von Papst und Kurie kritisch gegenübersteht, wird von Seiten der Kritiker der Piusbruderschaft gegen diese ein Argument angebracht, das von der Logik und von der Sache her auf einer ähnlichen Ebene operiert. Man wirft der Bruderschaft vor, entgegen ihrem Anspruch, die Tradition zu wahren, mit dem Ungehorsam gegen den Papst gegen eine der geheiligten Traditionen der Kirche zu verstoßen, gegen die Lehre vom unmit­telbaren Jurisdiktionsprimat des Papstes, die auf dem 1. Vatikanischen Konzil zum Dogma (Pastor Aeternus, Kap. 3), erhoben wurde.

Das aktuell verbreitete Verständnis von der Unfehlbarkeit und dem Jurisdiktionsprimat des Papstes spricht diesem eine Machtvollkommenheit zu, der anscheinend unter den gegenwärtigen Bedingungen schwerlich gerecht zu werden ist. Das ist die kaum wider­legbare Erfahrung aus den nachkonziliaren Pontifikaten, in denen die Amtsinhaber meist unter Berufung auf einen vermeintlichen Reformauftrag des Konzils Aussagen gemacht und Amtsentscheidungen getroffen haben, die nicht mehr mit Lehre und Auftrag der Kirche zu vereinbaren sind, wie sie zweitausend Jahre lang „von allen und überall“ ver­standen worden sind und die letztlich zur Entstehung einer neuen Kirche führen müssen.

Und eben das ist die Natur des Notstandes: Kann diese „Neue Kirche“, in der die Gleich­stellung: Menschheitslehrer Christus, Buddha und Mohammed fast vollendet ist, noch die Kirche Christi, des fleischgewordenen Wortes Gottes und Erlösers der Menschheit sein? Wie kann es dazu kommen, daß dahin gehende Entscheidungen und Lehren von Inhabern des höchsten Lehr- und Hirtenamtes der Kirche getroffen und ausgesagt wer­den – und was ist dagegen zu unternehmen, ohne sich offen von dem in der Amtslinie Petri stehenden Bischof von Rom zu trennen?

Die Piusbruderschaft hat in ihrem „Mandatum“ zur Bischofsweihe darauf eine Antwort gegeben, die u.E. bei allen künftigen Versuchen zur Beantwortung dieser Fragen berück­sichtigt und mitbedacht werden muß. Das „Mandatum“ betrifft jenen Teil gleich zu Beginn des Weiheritus, bei dem der weihende Bischof den als „Notarius“ amtierenden Priester fragt, ob eine päpstliche Vollmacht zur Weihe des Kandidaten vorliegt, und ihn dazu auffordert, diese zu verlesen. Das hat uralte Wurzeln und steht so auch schon in der erste Fassung des Pontificale Romanum von Clemens VIII. Von 1595 – also lange vor Pastor Aeternus.

Die Piusbruderschaft hat sich dieser schwierigen Passage in der Weihe­liturgie nicht etwa dadurch entledigt, daß sie sie als „nicht mehr zeitgemäß“ gestrichen hätte, sondern an dieser Stelle eine Erklärung vorgetragen, warum die Weihe auch ohne Mandatum erfolgt. Das wurde auch bereits bei den Weihen von 1988 so gehandhabt. Das „Mandatum“ von 2026 hat folgenden Wortlaut

Es begint ein Zitat

Es ist die römisch-katholische Kirche, die stets den von den Aposteln über­lieferten heiligen Traditionen treu bleibt und unter ganz außergewöhnlichen Umständen von uns verlangt, daß wir für die Bewahrung dieser heiligen Tra­ditionen – also des Glaubensgutes – sorgen und die notwendigen Maßnah­men ergreifen, um sie allen Menschen zum Heil ihrer Seelen getreu weiter­zugeben.

Da die kirchlichen Autoritäten seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil bis heute von einem Geist beseelt sind, der dem des Glaubens entgegensteht, und gegen die heilige Tradition handeln – „sie ertragen die gesunde Lehre nicht mehr, sondern wenden ihr Ohr von der Wahrheit ab, um sich Fabeln zuzu­wenden“, wie der heilige Paulus im zweiten Brief an Timotheus (IV, 3–5) sagt –, halten wir es vor Gott für eine heilige Pflicht gegenüber der heiligen Kirche und gegenüber den Seelen, Bischöfe zu weihen, die der heiligen Tradition und dem beständigen Lehramt der Kirche voll und ganz treu sind.

Andererseits hören wir überall auf der Welt, wie die Seelen uns darum bitten, daß ihnen durch die Verkündigung der Wahrheit und die Spendung der Sakramente das Brot des Lebens, das Christus ist, gegeben werde. Deshalb haben wir, aus Mitleid mit dieser Menge, die schwerwiegende Pflicht, diesen lieben Priestern die bischöfliche Gnade zu vermitteln, damit sie selbst die priesterliche Gnade an zahlreiche Kleriker weitergeben können, die nach den heiligen Traditionen der katholischen Kirche ausgebildet wurden. Und wir sind der Ansicht, daß alle Strafen und Zensuren, die gegen dieses Vorgehen verhängt würden, keinerlei Gültigkeit haben.

Entsprechend dieser dringenden Forderung der römisch-katholischen und stets treuen Kirche bestellen wir die vier hier anwesenden Priester zu Weih­bischöfen im Dienst der Priesterbruderschaft St. Pius X., mit dem einzigen und alleinigen Ziel, der heiligen römischen Kirche zu dienen.

Mit dieser Erklärung wird sich jeder auseinandersetzen müssen, der die Weihen der Bruderschaft kritisiert und als Aufruf zur Abspaltung mißdeutet, und diese Ausei­nan­dersetzung kann dann nicht unter Verweis auf eine angebliche Pflicht zu unbedingtem Gehorsam gegenüber dem Papst ohne jede inhaltliche Bildung, erledigt werden, die u.E. unhaltbarer Weise aus Pastor Aeternus herausgelesen wird, Die Formulierungen aus Pastor Aeternus entstammen noch einer Zeit, in der die Vorstellung eines positiven Gesetzes, das alleine dadurch gilt, daß es unter Beachtung aller formalen Vorausset­zungen zustande gekommen ist, noch nicht so tief in die Kirche eingedrungen war, wie das heute der Fall ist, in der Inhalte, sofern man sie nicht direkt bestreiten will oder kann, durch Verweis auf Formalia oder Prozesse neutralisiert werden. Das Amt des Papstes ist es, die Kirche, ihre Priester und Gläubigen, durch Beispiel und Lehre zu heiligen, zu belehren und schließlich in die ewige Seligkeit zu führen – und wo die Amtsführung für jeden unverbildeten Verstand erkennbar davon abweicht oder sogar dem widerspricht, endet zwar nicht das Amt, wohl aber die Pflicht zum Gehorsam.

Zum Abschluß dieser sehr vorläufigen Betrachtung wollen wir uns noch einem anderen Aspekt der römischen Reaktion auf die Bischofsweihen zuwenden. Daß die an der Weihe beteiligten Bischöfe und alle Priester der Bruderschaft nach dem Willen von Papst und Glaubensadministrator Fernandez exkommuniziert, also aus der Gemeinschaft der zum Empfang der Sakramente Berechtigten, ausgeschlossen sein sollen, steht außer Frage. Weniger klar – ob aus dem Willen zur Zweideutigkeit oder aus handwerklichem Unver­mögen – bleibt in dem Teil der Dokumente, der auch die „gewöhnlichen Gläubigen“ be­trifft. Wann und inwieweit auch sie vom Ausschluß betroffen sein sollen, ist schwer zu erkennen; bedroht sind sie allemal.

Für die Priester eröffnen die Dokumente allerdings einen Ausweg: In einem eigenhändig geschriebenen Brief an die Papst können sie – sofern sie einen Ordinarius finden, der zu ihrer Aufnahme bereit ist – um die Aufhebung der Exkommunikation bitten. Dazu müs­sen sie unter anderem nicht nur die Gültigkeit des Novus Ordo anerkennen, sondern auch das Zweite vatikanische Konzil und das darauf begründete Lehramt. Darüberhinaus müssen sie auf jede öffentliche Kritik am Papst verzichten. So nachzulesen in der von Fer­nandez veröffentlichten „Nota explicativa

Und das ist die schönste Illustration zum Notstand der Kirche, die man sich denken kann: 116 Jahre nach der Einführung ­eines Anti-Modernisten-Eides für Priester durch Papst Pius X im Jahr 1910 und 60 Jahre nach dessen Abschaffung durch Paul VI im 3. Jahr des konziliaren Zeitalters verlangt Papst Leo XIV. von den Priestern eine Erklärung, die man ohne große Übertreibung als „Modernisten-Eid“ bezeichnen kann.

So geht Fortschritt.

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